Mietvertrag für Ton- und Lichttechnik
zwischen
Fescht-Macher.de
Sven Heiduk · druck-expert UG
Böttgerstr. 2/3
D 89231 Neu-Ulm
Telefon: +49 731 9679740
E-Mail: info@fescht-macher.de
Web: www.fescht-macher.de
(nachfolgend „Vermieter“ genannt)
und
[Name des Mieters]
[Adresse des Mieters]
[Telefonnummer des Mieters]
[E-Mail-Adresse des Mieters]
(nachfolgend „Mieter“ genannt)
§ 1 Mietgegenstand
1 Der Vermieter vermietet dem Mieter die in Anlage 1 aufgeführten Gegenstände der Ton- und Lichttechnik (nachfolgend „Mietgegenstand“ genannt).
2 Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.
§ 2 Mietdauer
1 Die Mietdauer beginnt am [Datum] um [Uhrzeit] und endet am [Datum] um [Uhrzeit].
2 Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
1 Der Mietpreis beträgt [Betrag] Euro für die gesamte Mietdauer.
2 Der Mietpreis ist spätestens [Anzahl] Tage vor Beginn der Mietdauer auf das folgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: druck-expert UG
IBAN: DE39 630 500 00 00 21 21 7047
BIC: SOLADES1ULM
Bankname: Sparkasse Ulm
§ 4 Kaution
1 Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von [Betrag] Euro. Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis zu entrichten.
2 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes und Abzug eventueller Ansprüche des Vermieters an den Mieter zurückerstattet.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
1 Der Mietgegenstand wird dem Mieter am [Datum] um [Uhrzeit] an folgender Adresse übergeben: [Adresse].
2 Der Mietgegenstand ist am [Datum] um [Uhrzeit] an derselben Adresse zurückzugeben.
3 Bei der Übergabe und Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
§ 6 Pflichten des Mieters
1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
2 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitergeben oder untervermieten.
3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
§ 7 Haftung und Versicherung
1 Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
2 Der Mieter verpflichtet sich, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die Schäden am Mietgegenstand abdeckt.
§ 8 Gewährleistung
1 Der Vermieter gewährleistet, dass der Mietgegenstand bei Übergabe in einwandfreiem und gebrauchsfähigem Zustand ist.
2 Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden.
§ 9 Kündigung und Rücktritt
1 Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die vereinbarten Zahlungen nicht leistet.
2 Der Mieter kann den Mietvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 10 Schlussbestimmungen
1 Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
Anlagen
Anlage 1: Liste der Mietgegenstände
Anlage 2: Übergabeprotokoll
(Unterschrift Vermieter)
(Unterschrift Mieter)
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
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